Buchungsbedingungen

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Unterkunftsvermietung nach den Bestimmungen des BGB bzw. DEHOGA

Sie haben eine Unterkunft gebucht. Jetzt muss die Reservierung leider abgesagt werden! Kann diese Reservierung einfach so rückgängig gemacht werden? Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/- Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich.

Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten! Ein Beherbergungsvertrag kann zustande kommen: mündlich (persönlich beim Vermieter) oder fernmündlich (telefonisch beim Vermieter) oder schriftlich (per Brief, Postkarte bzw. beim Vermieter). Der Vertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. (Dabei ist nicht entscheidend, wie der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist.) Generell gilt, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde:

 

Bei Vertragsbruch durch:

a.) den Vermieter: (Die Folgen) Gleichwertiges Ersatzquartier dem Gast nachweisen und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Mängel an der vereinbarten Unterkunft umgehende Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.

b.) den Mieter/Gast (Die Folgen) den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer bezahlen, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. (Dies ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages.) Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach der gebuchten Unterkunft Ersparnis: zu zahlen Appartements/Fewo 10 % 90 % Unterkunft mit Frühst. 20 % 80 % Unterkunft mit HP 30 % 70 % Unterkunft mit VP 40 % 60 %

 

Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:

a.) Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird

b.) Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde

c.) Begründung: da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.